Ihre Mitarbeit

… ist sehr willkommen.

In unserer Schule gibt es viele Möglichkeiten für Eltern und Erziehungsberechtigte mitzuwirken und zu gestalten. Gerne können Sie sich mit Ihren Ideen und Vorschlägen einbringen.

In jeder Klasse wählen die Eltern zu Beginn des Schuljahres zwei Vertreter*innen aus ihren Reihen: die beiden Klassenpflegschaftsvorsitzenden. Diese bilden die Schulpflegschaft. Dieses Gremium dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Schüler*innen. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in den Klassen.

Hier finden Sie Erklärvideos zur Elternmitwirkung in Schulen in unterschiedlichen Herkunftssprachen.

Illustration zur Elternmitwirkung

DIE SCHULGREMIEN

Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Auf Einladung der/s gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin trifft sich dieses Gremium in der Regel zweimal im Jahr, um alle schulischen Angelegenheiten zu besprechen.

Dabei sind Klassenlehrer*in sowie Sozialpädagog*in anwesend, um über Unterrichtsinhalte, Lernmaterialien sowie über alle Sachverhalte des Schulalltags zu informieren. An diesen Terminen können Absprachen zu Klassenausflügen und -festen getroffen werden. Stimmberechtigt sind alle Eltern, sie haben jedoch nur eine Stimme pro Kind.

Schulpflegschafts­vorsitzende 2024/25:
Von links nach rechts:
Sascha Dieckhöner (Vorsitz)
Thorsten Borghardt (Stellvertret.)
Marco Brinkmann (Stellvertret.)

Kontakt:
sp-nordhorn(at)gmx.de

Schulpflegschaft

Aus der Schulpflegschaft werden die/der Schulpflegschaftsvorsitzende(r) und deren Vertreter*in gewählt. Die/der Vorsitzende ist automatisch Mitglied der Schulkonferenz. Dieser gehören insgesamt sechs Elternvertreter*innen und sechs Lehrervertreter*Innen an. Die Rechtsgrundlagen zur Schulmitwirkung finden Sie im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. (SchulG §62 bis 65) Mehr hier: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/index.html

Die Schulpflegschaft besteht aus zwei Elternvertretern je Klasse. In der Grundschule Nordhorn sind es somit 24 Eltern, die sich in diesem Gremium auf Einladung der Schulleitung und der/des Schulpflegschaftsvorsitzenden etwa zweimal im Jahr treffen. Hier werden alle schulischen Angelegenheiten erörtert, die von Seiten der Eltern gewünscht bzw. von der Schulleitung vorgeschlagen werden. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Aus diesem Gremium der Eltern werden zwei Vertreter gewählt, die als Schulpflegschaftsvorsitzende die Schule von Elternseite repräsentieren. Insgesamt sechs Eltern aus der Schulpflegschaft sind gewählte Mitglieder in der Schulkonferenz.

Kontakt: sp-nordhorn(at)gmx.de

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das zentrale Mitwirkungsgremium einer Schule und besteht aus sechs Eltern- sowie sechs Lehrervertreter*innen. In der Grundschule Nordhorn besteht seit vielen Jahren die Vereinbarung, dass das Kollegium von fünf Lehrer*innen und einer Person aus dem Sozialpädagogen-Team vertreten wird.

Den Vorsitz hat die Schulleiterin bzw. die Konrektorin – beide sind nicht stimmberechtig. Lediglich in einer Patt-Situation entscheidet die Schulleitung. Gemeinsam gestalten sie die Unterrichts und Erziehungsarbeit der Schule.

Stadtschulpflegschaft

Seit 2016 besteht die Stadtschulpflegschaft Gütersloh. Die Stadtschulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern aller Grund- und weiterführenden Schulen in Gütersloh und hat einen beratenden Sitz im Bildungsausschuss der Stadt.

Mit diesem Link gelangen Sie auf deren Website: www.ssp-gt.chayns.net
und die aktuelle Facebook-Seite: https://www.facebook.com/StadtschulpflegschaftGuetersloh/

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