Beratung bei kleinen und großen Sorgen
Jede Familie erlebt Phasen, in denen Eltern/ Erziehungsberechtigte oder Kinder Unterstützung benötigen – nicht nur in Erziehungsfragen.
Dann ist es hilfreich sich mit Außenstehenden zu unterhalten.
Dazu stehen Ihnen und jedem Kind die Schulleitung, die Klassenlehrer*innen und die Mitarbeiter*innen sowie die Schulsozialarbeiterin der Schule zur Verfügung.
Sie können uns jederzeit ansprechen und gegebenenfalls einen Termin vereinbaren. Gemeinsam finden wir Lösungen oder vermitteln Ihnen Kontakte zu Institutionen und Beratungsangeboten, die Ihnen weiterhelfen.
Seit vielen Jahren arbeiten wir mit dem Kinderschutzzentrum im AWO Kreisverband Gütersloh zusammen. Regelmäßig bietet Herr Mario Hildebrandt Sprechstunden für Eltern und Kinder unserer Schule an und unterstützt bei Bedarf auch das Kollegium. Sollten Sie Beratungsbedarf haben, können Sie sich im Sekretariat melden oder aber auch über die Lehrer*innen, die Sozialpädagog*innen, die Schulsozialarbeiterin oder die Schulleitung einen Termin vereinbaren. Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche der Schweigepflicht.
WEITERE HILFE
Finanzielle Zuschüsse zum Mittagessen
Für Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen in der offenen Ganztagsschule (OGS) zu beantragen.

Anspruch auf Unterstützung aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT)
haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II,
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
- Wohngeld und zugleich Kindergeld,
- Sozialhilfe nach dem SGB XII,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 AsylbLG).
Der Anspruch auf BuT Leistungen kann bei den nachfolgend aufgeführten Stellen geprüft werden:
- Familienkasse Bielefeld / Kinderzuschlag
- Wohngeldstelle des Wohnortes / Wohngeld
- Jobcenter Kreis Gütersloh / Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
- Sozialamt des Wohnortes
– Hilfe zum Lebensunterhalt/ -Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Eine Antragsstellung auf BuT-Leistungen
kann von den Eltern in den einzelnen Standorten der Jobcenter des Kreises Gütersloh in Gütersloh (für Gütersloh, Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl), Halle (für Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Versmold, Werther) und Rheda-Wiedenbrück (für Herzebrock-Clarholz, Langenberg, RhedaWiedenbrück, Rietberg) erfolgen.
Nach einer Bewilligung
ist jede Mahlzeit ab 1. August 2019 kostenfrei.
Informationen zur Antragsstellung
sowie die Antragsformulare für das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters des Kreises Gütersloh. Für Fragen stehen die Sachbearbeiter aus dem Sachgebiet Bildung und Teilhabe unter der Telefonnummer 05241 – 85 4469 zur Verfügung.
Einen BuT-Flyer können Sie im Sekretariat der Schule in mehreren Sprachen erhalten.

Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
Familien mit vergleichbar geringem Einkommen, die keine Leistungen nach dem BuT erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Landesfonds „Alle Kinder essen mit“ Unterstützung finden. Die Anträge auf Leistungen aus dem Landesfond werden im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in den Stadt-/ Gemeindeverwaltungen des Wohnortes aufgenommen.
Um den Anspruch prüfen zu können, werden regelmäßig Unterlagen über die wirtschaftlichen Verhältnisse, sowie eine Bescheinigung der Schule und die entstehenden Kosten benötigt. Die Schule wird bei Bedarf bei der Antragstellung unterstützen (Tel. 05241/505242-10)
Interessante Seiten
Wir machen mit:
Kontakt
Unser Sekretariat ist täglich von 07:30 bis 12:00 Uhr erreichbar.
Grundschule Nordhorn
Knappweg 9
D-33332 Gütersloh
Tel: 05241-505 24 210
Fax: 05241-505 24 231
Mail: info@europaschule-nordhorn.de
–
Die Sozialpädagogen sind von 7:00 bis 17:00 Uhr erreichbar unter:
Mobil: 0151-225 435 87