Masernschutzgesetz

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Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ soll insbesondere Kinder besser vor Masern schützen. Alle Schüler*innen müssen die von der Ständigen Impfkommission (StiKo) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.

Als Nachweis gilt die Vorlage des Impfausweises oder einer ärztlichen Nachweis-Bescheinigung über die entsprechend dokumentierten Impfungen gegen Masern – in der Regel als MMR-Impfung, auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder.

Bitte legen Sie diese beim anstehenden Elternsprechtag, spätestens jedoch bis zum Ende des Schuljahres, dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin oder im Sekretariat vor.

 

Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Eltern und Erziehungsberechtigte

PDF-Datei: 156 KB

Merkblatt: Masernschutz nachweisen durch Impfausweis oder ärztliches Zeugnis


PDF-Datei: 241 KB

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.masernschutz.de/eltern.html