„Lolli“-PCR-Testverfahren wird zum 28.2. abgeschafft

Selbsttests

Das derzeitige PCR-Pooltestverfahren wird es ab dem 28.02.2022 nicht mehr geben.

Ab Montag, dem 28.02.2022 gilt:

  • Es werden nur noch Kinder, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dreimal wöchentlich außerhalb der Schule – also  in der Regel zuhause – einen Antigen-Selbsttest durchführen.
  • Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe der Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können schon am Vorabend stattfinden.
  • Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Schulen an Sie oder Ihre Kinder verteilt. Über den genauen Ablauf werden Sie durch die Schulen informiert.
  • Die Testpflicht für bereits immunisierte Schülerinnen und Schüler wird an allen Schulen aufgehoben.
    Ihre vollständig geimpften oder genesenen Kinder können aber weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Auch diese Tests erhalten Sie durch die Schulen.
  • Sie als Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der drei wöchentlichen Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben Ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.
  • Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.

Hinweise für den Fall eines positiven Selbsttests:

  • Ihr Kind bleibt zu Hause.
  • Informieren Sie die Schule, dass der Selbsttest positiv ist.
  • Führen Sie eine Kontrolltestung mittels Bürgertest in einem Testzentrum oder im Falle von Symptomen eine Testung beim Arzt durch.
  • Sondern Sie Ihr Kind bitte bestmöglich ab und vermeiden Sie Kontakte, bis das Ergebnis des Kontrolltests vorliegt.
  • Informieren Sie die Schule umgehend über das Ergebnis des Kontrolltests.

 

Weitere Informationen und den Elternbrief von Frau Gebauer finden Sie hier:

Website des Schulministeriums NRW

www.schulministerium.nrw/pressemitteilungen/veraendertes-testverfahren