Notfallbetreuung – Neue Regelung ab 23.3.2020

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Aktuelle Mitteilung

Ab Montag, den 23.03.2020 gelten folgende neue Regelungen:

  • Es reicht nun aus, wenn ein Elternteil in einer sogenannten kritischen Infrastruktur arbeitet.
  • Die Notfallbetreuung wird bis zum 19.04.2020 (Ende der Osterferien ausgeweitet) fortgeführt.
  • Die Notfallbetreuung wird auch auf die Wochenenden ausgeweitet, ausgenommen der Zeitraum Karfreitag bis Ostermontag.

Das einheitlichen Formular (www.guetersloh.de) muss weiterhin ausgefüllt werden. Sie können dieses mit dem Arbeitgebernachweis, dass Sie unabkömmlich sind, an die schulische Mail – Adresse info@europaschule-nordhorn.de schicken. Wir leiten dieses dann an die Stadt Gütersloh weiter. Wahlweise können Sie die Formulare auch direkt an die Stadt Gütersloh unter ogs-Kinderbetreuung@guetersloh.de schicken.

Bitte melden Sie sich dann aber zusätzlich noch bei uns, damit wir die Betreuung einrichten können. Telefon: 05241 505242-10 oder über die oben angegebene Mail-Adresse.

Weiterhin gilt:

Soweit wie irgend möglich muss die Betreuung Ihres Kindes durch Sie selbst organisiert werden! Nur, wenn Sie in einer sogenannten kritischen Infrastruktur arbeiten und es Ihnen nicht möglich ist, die Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder anderweitig zu organisieren, können Sie unter Angabe des Betreuungsgrundes den Betreuungsbedarf anmelden.

 

Personenkreise der in Kritischen Infrastrukturen Tätigen

  1. Sektor Energie (Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)/ insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  2. Sektor Wasser, Entsorgung (Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung/ insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  3. Sektor Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik))
  4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation (insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  5. Sektor Gesundheit (insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore)
  6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen (insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers/ Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes))
  7. Sektor Transport und Verkehr (insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr/ Personal der Deutschen Bahn und Nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes/ Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs)
  8. Sektor Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation)
  9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune) (Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesens, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind/ Gesetzgebung/Parlament)
  10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe (Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)

 

Formular zur Bedarfsanmeldung

Word-Datei: 20 KB

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Website de Stadt Gütersloh:

www.guetersloh.de

www.guetersloh.de/themen/coronavirus